Bevor Sie einen Mietvertrag unterzeichnen, sollten Sie sich ausreichend Zeit nehmen, das Gebäude sowohl als Attraktion als auch als langfristiges Geschäft zu beurteilen. Eine große, offene Fläche ist zwar wichtig, doch Faktoren wie Standort, Baugenehmigung, Deckenhöhe, Zugang, Einrichtungen für Kunden und laufende Betriebskosten können den Erfolg Ihres Projekts ebenso stark beeinflussen. Wenn Sie die Immobilie sowohl aus betrieblicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht bewerten, können Sie vor der endgültigen Entscheidung eine fundiertere Wahl treffen.
Prüfen Sie die Bevölkerungsstruktur, Familiendemografie, Schulen, Wettbewerber, Fahrzeit, Sichtbarkeit und den öffentlichen Nahverkehr. Ein überzeugendes Konzept kann einen Standort, den Kunden nur schwer erreichen, nicht vollständig ausgleichen
Die Gesamtgröße eines Gebäudes entspricht nicht immer der tatsächlich für Ihre Attraktion verfügbaren Fläche. Berücksichtigen Sie die verbleibende Innenfläche nach Abzug von Säulen, Fluchtwegen, Empfangsbereichen, Toiletten, Cafés, Partyräumen, Lagerräumen und Mitarbeitereinrichtungen. Lassen Sie sich nach Möglichkeit genaue Grundrisse geben und überprüfen Sie die Maße, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.
Die Deckenhöhe hat erheblichen Einfluss darauf, welche Rutschen, Türme und Kletterelemente integriert werden können. Ebenso wichtig ist es, strukturelle Elemente wie Träger, Beleuchtung, Lüftungskanäle, Sprinkleranlagen und andere tief liegende Hindernisse zu identifizieren, anstatt sich ausschließlich auf die vom Immobilienmakler angegebene maximale Deckenhöhe zu verlassen.
Eine erfolgreiche Montage beginnt mit einem guten Zugang. Prüfen Sie Türbreiten, Ladebereiche, Lieferwege sowie Park- oder Zugangsbeschränkungen, die sich auf die Montage auswirken könnten. Ebenso wichtig sind Kundenparkplätze, barrierefreie Eingänge und die Frage, wie sich Besucher nach der Eröffnung der Attraktion auf dem Gelände bewegen werden.
Bevor Sie sich für ein Gebäude entscheiden, ist es ratsam, fachkundige Beratung zu Baugenehmigung, zulässiger Nutzung, Mietvertragsbedingungen, Brandschutz, baulichen Anforderungen, Versorgungsleitungen, Entwässerung, Lärmschutz, Versicherung und der allgemeinen Einhaltung baurechtlicher Vorschriften einzuholen. Airquee kann zwar Hinweise zur Eignung eines Gebäudes für eine aufblasbare Attraktion geben, doch diese produktbezogene Prüfung sollte Ihre eigene immobilienrechtliche und rechtliche Sorgfaltsprüfung ergänzen und nicht ersetzen.
Wenn Sie Fragen zur Auswahl des richtigen Gebäudes für einen aufblasbaren Park haben, können Sie sich gerne an das Airquee-Team wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter!